Berufskrankheit
Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 4103
Asbestose – Asbeststaublungenerkrankung oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura » »
Der Einbruch in der berufsgenossenschaftlichen Feststellungspraxis von Lungenasbestosen und Pleuraasbestosen erklärt sich einmal aus einem Gutachtermonopol in Bochum, wo das Mesotheliomregister seinen Sitz hat, eine berufsgenossenschaftliche Einrichtung.
Überdies stellen die Berufsgenossenschaften zunehmend eigene Gutachter ein, etwa als Servicestelle Ärztliche Gutachten.
Es fehlt überdies an unabhängigen arbeitstechnischen Sachverständigengutachten.
Ob arbeitstechnisch die Voraussetzungen einer Asbestose vorgelegen haben, nämlich entsprechende Staubverhältnisse, diese Frage beantworten eigene Beamte der Berufsgenossenschaften, so genannte Technische Aufsichtsbeamte.
Einen wichtigen Anteil an Berufskrankheiten durch Asbest stellen dann die Berufskrankheiten gemäß der Nr. 4104, d.h. Lungenkrebsfälle und Kehlkopfkrebsfälle durch Asbest.
Merkblatt zur Berufskrankheit 4104
Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs
Anfang der 90iger Jahre wurde die Berufskrankheitenverordnung erweitert, und zwar mit Stichtag 01.04.1988, das nicht nur bei Nachweis einer zusätzlichen Minimalasbestose der Lungenkrebs durch Asbest entschädigt werden muß, sondern ebenfalls bei Nachweis von so genannten 25 Asbestfaserjahren.
Mithin hätte die Zahl der Asbestlungenkrebsfälle stark zunehmen müssen aufgrund dieser Rechtserweiterung in Deutschland, während tatsächlich das Gegenteil passierte.
Nachgerade monopolartig werden Gutachten gegen die Versicherten bzw. einschlägig Berufskrebserkrankten ins Feld geführt.
Es besteht überdies keine Hoffnung.
Jede Asbestfaser kann kanzerogen sein.
Die Frage ist nur dahingehend zu differenzieren, daß bestimmte Fasern, angeblich die längeren, kanzerogener seien als die kürzeren Asbestfasern.
Demgegenüber sind allerdings die kürzeren Asbestfasern um so alveolengängiger, weil die kürzeren Asbestfasern 5 Mikrometer und weniger ausmachen.
Bei den so genannten 25 Asbestfaserjahren zählen die Berufsgenossenschaften allerdings nur die Asbestfasern von länger als 5 Mikrometern.
Die kürzeren Asbestfasern machen das 100- bis 200-fache aus.
Würde man diese kürzeren Asbestfasern bei der Zählung berücksichtigen, wären etwa statt eines Asbestfaserjahres 100 Asbestfaserjahre zu zählen.
Daß der Asbest etwa eine Schwellendosis kennen würde, bevor die kanzerogene Auswirkung stattfindet, ist leider nicht der Fall.
Die dritte große Gruppe der Asbesterkrankungen bildet das Asbestmesotheliom, d.h. das Mesotheliom der Pleura, also des Rippen- und Brustfells, das Mesotheliom des Bauchfells, das Mesotheliom des Herzbeutels.
Sogar Hodenmesotheliome kommen vor.
Merkblatt zur Berufskrankheit 4105
Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards
Nur hinsichtlich der Asbestmesotheliome stimmt die statistische Kurve in Deutschland, welche einen steilen Anstieg nimmt, und zwar von dem Tatbestand des Anstiegs der Kurve her.
Auf Seite 16, 17 des Internationalen Untersuchungsberichts des Europäischen Forums der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten April 2006 wird Bezug genommen.
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Quelle: Eurogip: Asbestos-related occupational diseases in Europe; 24/E April 2006 http://www.eurogip.fr. S.16-17
Auch hier handelt es sich um eigene Zahlen der Berufsgenossenschaften.
Wenn jährlich 800 Fälle in 2001/2002 bzw. 2003 erreicht sein sollen, dann muß man die Dunkelziffer einrechnen bzw. hinzurechnen, die sich dadurch ergibt, daß das Mesotheliom ärztlich gesehen bis heute noch eine sehr seltene Erkrankung ist und weitgehend unbekannt.
INHALTSVERZEICHNIS
ASBESTOSE
© Asbestose – Asbestlungenkrebs
Krankenheiten, die durch den Asbeststaub verursacht wird